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HERZLICH WILLKOMMEN BEIM ARBEITSGERICHT OLDENBURG

Das Arbeitsgericht Oldenburg ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus den kreisfreien Städten Delmenhorst und Oldenburg und die Landkreise Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch.


Unsere Anschrift lautet:

Arbeitsgericht Oldenburg (Oldb.)

Bahnhofstraße 13

26122 Oldenburg (Oldb.)

Tel: 0441/2206500

Fax: 05141/5937-32100 ! Neu !

arol-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Wichtiger Hinweis:

Der elektronische Rechtsweg ist über diese E-Mail-Adresse rechtlich nicht möglich und Dokumente in Rechtssachen können so nicht wirksam übermittelt werden.
Bitte benutzen Sie ausschließlich einen sicheren Übermittlungsweg oder EGVP zur Übersendung verfahrensrelevanter Dokumente.

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Arbeitsgerichts Oldenburg ist unter der Adresse govello-1271249113153-000214530 zu erreichen.



Wegbeschreibung

Die Verkehrsanbindung des Arbeitsgerichts Oldenburg ist sehr gut. Das Gebäude befindet sich ca. 100 m vom Hauptbahnhof Oldenburg entfernt ( Ausgang Stadtmitte). Sämtliche Busse halten am zentralen Omnibusbahnhof ( ZOB), Bahnhofsausgang Nord.

Anreise mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsgericht Oldenburg

Öffentliche Verkehrsmittel

Um die Bahnhofstraße 13 mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, fahren Sie mit einem Bus der Linien 305, 307, 308, 310, 312, 315, 316 oder 324 bis zur Haltestelle Hauptbahnhof Süd. Nähere Informationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln in und um Oldenburg erhalten Sie unter www.vwg.de.

Autofahrer von außerhalb

Die Autobahn A 28 führt durch das Stadtgebiet Oldenburg. Das Arbeitsgericht Oldenburg ist deshalb von außerhalb auch mit dem Pkw problemlos zu erreichen.

Auf der A 28 von Westen kommend (Richtung Bremen)

Fahren Sie auf der A 28 in Richtung Emden/Leer bis zur Abfahrt "Kreyenbrück". Überqueren Sie die Ampelkreuzung am Ende der Autobahnabfahrt. Biegen Sie an der nächsten Ampelkreuzung nach rechts in die Cloppenburger Straße ein. Folgen Sie dieser Vorfahrtstraße. Diese wendet sich in einem Ampelbereich nach links (ab dort Nordstraße). Kurz danach überqueren Sie die Amalienbrücke (ab dort Amalienstraße). Biegen Sie an der Ampelkreuzung am Ende der Amalienstraße nach rechts in die Huntestraße ein. Nach einer kurzen Strecke erreichen Sie einen Kreisverkehr mit Ampelanlage. Sie überqueren den Kreisverkehr und biegen unmittelbar nach einer Bankfiliale in die Gottorpstraße ab. An der ersten Abbiegemöglichkeit nach rechts biegen Sie in die Bahnhofstraße ein. Das Arbeitsgericht Oldenburg befindet sich am Ende der Bahnhofstraße auf der rechten Straßenseite.

Auf der A 28 von Osten kommend (Richtung Emden/Leer)

Verlassen Sie die Autobahn A 28 an der Abfahrt "Haarentor". Biegen Sie an der Ampelkreuzung, die sich am Ende der Autobahnabfahrt befindet, nach links ab. Folgen Sie der Ammerländer Heerstraße bzw. Ofener Straße Richtung Stadtmitte. Sie kommen zum Wallring, in den Sie nach links einbiegen (Heiligengeistwall). Sobald Sie die nächste Ampelkreuzung überqueren, befinden Sie sich auf der Moslestraße. An der dritten Abbiegemöglichkeit nach rechts (gegenüber der Hauptpost) biegen Sie in die Bahnhofstraße ein. Das Arbeitsgericht Oldenburg befindet sich im ersten Gebäude auf der linken Straßenseite.

Die Parkmöglichkeiten sind äußerst begrenzt und daher nur Besuchern mit Behinderungen vorbehalten. Es muss daher darum gebeten werden, öffentliche Parkplätze in Anspruch zu nehmen. Diese befinden sich z.B. in der Bahnhofstr. und in der P+R Anlage am Hauptbahnhof Nord ( Parkhaus am ZOB).


Öffnungs-und Sprechzeiten

Das Arbeitsgericht Oldenburg ist von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr für Sie geöffnet.
Am Freitag ist das Arbeitsgericht von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Diese Zeitangaben gelten auch für die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Oldenburg.

Für die Gerichtsverhandlungen können sich andere Zeiten ergeben.

Nachtbriefkasten

Der Briefkasten des Arbeitsgerichts Oldenburg ist außen an der rechten Seite des Eingangsportals in das Mauerwerk eingelassen. Sie haben dort die Möglichkeit zu jeder Zeit Briefsendungen und Schriftstücke einzuwerfen. Die besondere Funktionalität des Briefkastens für Fristsachen ermöglicht die taggenaue Feststellung, zu welchem Zeitpunkt der Einwurf erfolgte. Fristsachen können daher am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

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