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Besucherinformationen

Das Arbeitsgericht Oldenburg ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:30 Uhr für Sie geöffnet. Die Rechtsantragstelle ist in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr nicht besetzt. Freitags und vor Feiertagen schließt das Arbeitsgericht bereits um 12:30 Uhr.

Alle Räume sind barrierefrei zu erreichen. Sollten Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Wachtmeister im Eingangsportal oder telefonisch an die Zentrale des Arbeitsgerichts (0441/220-6500).

Die Sitzungssäle des Arbeitsgerichts Oldenburg (1, 3 und 4) befinden sich alle im Erdgeschoss des Gebäudes.

Hunde (mit Ausnahme von Assistenzhunden) sind im Gerichtsgebäude nicht erlaubt.

Einlasskontrollen

Bei dem Arbeitsgericht Oldenburg werden regelmäßig Einlasskontrollen vorgenommen. Bitte planen Sie bei Ihrem Besuch einen entsprechenden zeitlichen Puffer ein.

Um Ihnen einen möglichst schnellen Zugang zum Gerichtsgebäude zu ermöglichen, halten Sie bitte Ihr Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) und die Ladung zum Termin bereit. Dies gilt auch für Besuche der Rechtsantragstelle. Anwälte zeigen bitte den Anwaltsausweis vor.

Rechtsantragstelle

Für Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht vorgeschrieben. Aus diesem Grund ist bei dem Arbeitsgericht Oldenburg eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsantragstelle unterstützen Sie, Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen, die dem Gericht gegenüber abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen.

Dieser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Wo finde ich die Rechtsantragsstelle?

Die Rechtsantragsstelle finden Sie 4. Stock in den Zimmern 363 und 365.

Montag bis Donnerstag unterstützen wir Sie in der Regel in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist lediglich Freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erforderlich. Bitte planen Sie eine gewisse Wartezeit ein.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch telefonisch, ob die Rechtsantragstelle an dem jeweiligen Tag besetzt ist!

Sie können bei der Rechtsantragstelle auch Klagen aufgeben, für die ein anderes Gericht zuständig ist. So können Sie in Oldenburg beispielsweise auch eine Klage aufnehmen lassen, die vor dem Arbeitsgericht in Bremen erhoben werden soll.

Was sollte ich mitbringen?

Wenn Sie sich an die Rechtsantragstelle wenden, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, mit welchem Klageziel Sie den Rechtsweg beschreiten wollen.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Besuch der Rechtsantragstelle mit wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Abmahnungen oder Kündigungsschreiben etc.

Wichtig: Im Falle einer Zahlungsklage sind nur bezifferte Anträge zulässig. Das bedeutet, der Anspruch sollte in einer Aufstellung detailliert und für das Gericht nachvollziehbar berechnet sein.

Sollten Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sein, wäre es hilfreich eine Person ihres Vertrauens als Übersetzerin oder Übersetzer zur Rechtsantragsstelle mitzubringen.

Erhalte ich auf der Rechtsantragstelle rechtliche Beratung?

Die Rechtsantragstelle leistet Ihnen lediglich Hilfe bei dem Formulieren einer Klage oder anderer Schriftsätze. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen Sie nicht rechtlich beraten!

Rechtliche Beratung erhalten Sie unter anderem durch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (nur für deren Mitglieder) sowie durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kostenpflichtig).

Allgemeine Rechtsauskünfte können Sie montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Rufnummer 030 221 911 004 erhalten.

Was kann ich tun, wenn ich mir rechtliche Beratung nicht leisten kann?

Können Sie die Kosten für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nicht selbst aufbringen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit dem Berechtigungsschein können Sie außergerichtliche Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.

Weitere Hinweise zur Beratungshilfe erhalten Sie im Justizportal.

Kann ich meine Klage oder meinen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides selbst fertigen?

Um eine Klage selbst zu erstellen, stehen Ihnen Antragsformulare zum Download zur Verfügung. Die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kündigung, etc.) sind in Kopie beizufügen. Bitte beachten Sie hierzu auch die bereitgestellten Merkblätter.

Um einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zu stellen, können Sie im Handel ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren erwerben. Dieses müssen Sie vollständig ausfüllen und unterschreiben und es beim Arbeitsgericht Hannover einreichen. Alternativ können Sie den Antrag auch auf der Rechtsantragstelle stellen.



Informationsangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Sie haben Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen und möchten sich weiter informieren? Hierfür gibt es ein umfangreiches Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):

Broschüren zum Thema Arbeitsrecht
Informationen zum Thema Mindestlohn
Bürgertelefon Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge


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