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Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Sie dabei zu unterstützen Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum arbeitsgerichtlichen Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Oldenburg finden Sie 4. Stock in den Zimmern 363 und 365. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Montag bis Donnerstag von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein. Ein Wartezimmer steht Ihnen auf gleicher Etage im Raum 362 zur Verfügung.

Bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Kündigungsschreiben...).


Die Sitzungssäle des Arbeitsgerichts Oldenburg befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes.


Einlasskontrollen

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis!

Bei dem Arbeitsgericht Oldenburg ist mit anlassunabhängigen Einlasskontrollen zu rechnen. Durch die Einlasskontrollen muss mit einem erhöhten Zeitaufwand gerechnet werden.

In Folge zunehmender Sicherheitsanforderungen erfolgen künftig in der Justiz regelmäßig anlassunabhängige Einlasskontrollen. Daher ist ab sofort auch beim Arbeitsgericht mit anlassunabhängigen Einlasskontrollen zu rechnen.

Um Ihnen einen möglichst schnellen und einfachen Zugang zum Gerichtsgebäude zu ermöglichen, werden Sie gebeten, Ihr Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) und die Ladung zum Termin bei Zutritt zum Gerichtsgebäude bereitzuhalten. Anwälte halten bitte den Anwaltsausweis bereit.

Die Besucher der Rechtsantragsstelle werden ebenfalls gebeten ein Ausweisdokument bereitzuhalten.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass durch die Einlasskontrollen mit einem erhöhten Zeitaufwand gerechnet werden muss.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Arbeitsgericht

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