Geschäftsverteilungsplan
des Arbeitsgerichts Oldenburg
Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen.
Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merkmalen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen. Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Seit dem 15.03.2023 werden die eingehenden Klagen und Anträge nicht mehr getrennt nach Bezirken auf die Kammer verteilt.
Der Geschäftsverteilungsplan kann als pdf-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden: RiGVP ab 1.1.2024 (145,48 KB, PDF, nicht barrierefrei), Anlage 1 zum RiGVP für das Jahr 2024 (109,07 KB, PDF, nicht barrierefrei), RiGV Änderung ab 01.08.2024 (PDF, 15,06 KB, nicht barrierefrei), RiGVP Änderung ab 07.08.2024 (PDF, 12 KB, nicht barrierefrei), RiGV Änderung ab 09.09.2024 (PDF, 100,69 KB, nicht barrierefrei), RiGV Änderung ab 01.10.2024 (PDF, 14 KB, nicht barrierefrei), RiGV Änderung zum 01.11.2024 (PDF, 13,96 KB, nicht barrierefrei), RiGV Änderung GVP ab 01.11.2024 (PDF, 8,55 KB, nicht barrierefrei).