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Zuständigkeiten

Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Oldenburg


Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ist in den §§ 2 – 5 ArbGG geregelt. Die Arbeitsgerichte sind danach zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die in einer engen Beziehung zum Arbeitsverhältnis stehen. Darüber hinaus ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen auch für Auszubildende, Heimarbeiter, arbeitnehmerähnliche Personen und geringverdienende Handelsvertreter eröffnet. Darüber hinaus sind die Gerichte für Arbeitssachen insbesondere zuständig für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, also für Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern.

Das Arbeitsgericht Oldenburg ist örtlich zuständig für Streitigkeiten aus den kreisfreien Städten Delmenhorst und Oldenburg und die Landkreise Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch.

Weitere Informationen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren erhalten Sie auf der Seite des Landesjustizportals.

Rechtsantragstelle

Für Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht vorgeschrieben. Aus diesem Grund ist bei dem Arbeitsgericht Oldenburg eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsantragstelle unterstützen Sie, Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen, die dem Gericht gegenüber abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen.

Dieser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Wo finde ich die Rechtsantragsstelle?

Die Rechtsantragsstelle finden Sie 4. Stock in den Zimmern 363 und 365.

Montag bis Donnerstag unterstützen wir Sie in der Regel in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist lediglich Freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erforderlich. Bitte planen Sie eine gewisse Wartezeit ein.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch telefonisch, ob die Rechtsantragstelle an dem jeweiligen Tag besetzt ist!

Sie können bei der Rechtsantragstelle auch Klagen aufgeben, für die ein anderes Gericht zuständig ist. So können Sie in Oldenburg beispielsweise auch eine Klage aufnehmen lassen, die vor dem Arbeitsgericht in Bremen erhoben werden soll.

Was sollte ich mitbringen?

Wenn Sie sich an die Rechtsantragstelle wenden, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, mit welchem Klageziel Sie den Rechtsweg beschreiten wollen.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Besuch der Rechtsantragstelle mit wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Abmahnungen oder Kündigungsschreiben etc.

Wichtig: Im Falle einer Zahlungsklage sind nur bezifferte Anträge zulässig. Das bedeutet, der Anspruch sollte in einer Aufstellung detailliert und für das Gericht nachvollziehbar berechnet sein.

Sollten Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sein, wäre es hilfreich eine Person ihres Vertrauens als Übersetzerin oder Übersetzer zur Rechtsantragsstelle mitzubringen.

Erhalte ich auf der Rechtsantragstelle rechtliche Beratung?

Die Rechtsantragstelle leistet Ihnen lediglich Hilfe bei dem Formulieren einer Klage oder anderer Schriftsätze. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen Sie nicht rechtlich beraten!

Rechtliche Beratung erhalten Sie unter anderem durch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (nur für deren Mitglieder) sowie durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kostenpflichtig).

Allgemeine Rechtsauskünfte können Sie montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Rufnummer 030 221 911 004 erhalten.

Was kann ich tun, wenn ich mir rechtliche Beratung nicht leisten kann?

Können Sie die Kosten für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nicht selbst aufbringen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit dem Berechtigungsschein können Sie außergerichtliche Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.

Weitere Hinweise zur Beratungshilfe erhalten Sie im Justizportal.

Kann ich meine Klage oder meinen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides selbst fertigen?

Um eine Klage selbst zu erstellen, stehen Ihnen Antragsformulare zum Download zur Verfügung. Die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kündigung, etc.) sind in Kopie beizufügen. Bitte beachten Sie hierzu auch die bereitgestellten Merkblätter.

Um einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zu stellen, können Sie im Handel ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren erwerben. Dieses müssen Sie vollständig ausfüllen und unterschreiben und es beim Arbeitsgericht Hannover einreichen. Alternativ können Sie den Antrag auch auf der Rechtsantragstelle stellen.

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