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Zuständigkeiten

Das Arbeitsgericht Oldenburg ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten aus den kreisfreien Städten Delmenhorst und Oldenburg und die Landkreise Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch.

Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Sie dabei zu unterstützen Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum arbeitsgerichtlichen Verfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Oldenburg finden Sie 4. Stock in den Zimmern 363 und 365. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Montag bis Donnerstag von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein. Ein Wartezimmer steht Ihnen auf gleicher Etage im Raum 362 zur Verfügung.

Bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Kündigungsschreiben...).


Die Sitzungssäle des Arbeitsgerichts Oldenburg befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes.

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